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Falschparker
Falschparker abschleppen, ohne Vorkasse
Es steht ein Falschparker auf Ihrem Parkplatz, Ihrem Grundstück oder in Ihrer Ein- oder Ausfahrt. Ärgern Sie sich nicht weiter über die Parksünder, sondern handeln Sie!
Wir schleppen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug ab und rechnen die Kosten direkt mit dem Falschparker ab. Sie müssen KEINE Vorkasse leisten. Nach nur 2 bis 3 Abschleppmassnahmen werden die Falschparker Ihren Parkplatz meiden und Sie können wie gewohnt Ihren Parkplatz nutzen.
Die Abschleppkosten fordern wir zu 100% vom Falschparker ein.
Wann kann ich kostenlos abschleppen lassen?
- Sobald Ihr Parkplatz, Ihr Grundstück oder Ihre Ein- oder Ausfahrt zugeparkt ist haben Sie das Recht, das Fahrzeug sofort abschleppen zu lassen.
So einfach geht es:
- Ihr Parkplatz oder Grundstück ist widerrechtlich blockiert oder zugeparkt?
- Machen Sie ein Foto von der Parksituation, bei dem das Kennzeichen und die Automarke zu erkennen ist.
- Rufen Sie uns an, wir kommen sofort und entfernen das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug.
- Wir informieren die Polizei über den Abschleppvorgang und über die Adresse der Verwahrung des Fahrzeugs, so dass der Fahrzeughalter erfährt, wo sein Fahrzeug zur Abholung bereitsteht.
Falls der Falschparker vor unserem Eintreffen wegfährt, entstehen für Sie keine Kosten.